Wenn eine Fensterscheibe springt oder eine Glastür zerbricht, stellt sich für Betroffene sofort eine Frage: Zahlt hier die Glasbruchversicherung, die Haushaltsversicherung oder eine ganz andere Polizze? In Österreich übernimmt in den meisten Fällen der Baustein Glasbruch innerhalb der Haushalts- beziehungsweise Eigenheimversicherung die Kosten für Ersatzglas, Notverglasung und Entsorgung – unabhängig davon, wer oder was den Schaden verursacht hat, solange keine Absicht dahintersteckt. Über unser Portal finden Auftraggeberinnen und Auftraggeber anschließend rasch einen Glaser-Betrieb in ihrer Nähe, der die Scheibe fachgerecht und normgerecht ersetzt. Wie weit der Versicherungsschutz im Einzelfall reicht, welche Gegenstände mitversichert sind und mit welchen Kosten Sie 2026 rechnen können, lesen Sie im Folgenden.
Was ist eine Glasbruchversicherung und was deckt sie ab?
Mit dem Begriff Glasbruchversicherung, einem Zusatzbaustein zur Haushalts- oder Eigenheimversicherung, sichern Sie Glasflächen in und an Ihrer Wohnung gegen Bruchschäden ab. Diese Deckung ersetzt Reparatur- oder Neuglas unabhängig von der Schadensursache, solange der Schaden nicht vorsätzlich herbeigeführt wurde. Das unterscheidet sie von vielen anderen Versicherungsleistungen, die nur bei bestimmten Ereignissen wie Sturm oder Einbruch greifen.
Zu den üblicherweise mitversicherten Flächen zählen:
- Fensterscheiben und Verglasungen in Haustüren
- Spiegel, sofern sie fest montiert sind
- Mobiliarverglasung: Glastische, Vitrinen- und Bilderrahmenscheiben
- Duschwände aus Sicherheitsglas
- Cerankochfelder (häufig optional zubuchbar)
- Aquarien und Terrarien (je nach Tarif)
Bei fest verbauten Flächen wie Fenstern oder Balkonverglasungen spricht man von Gebäudeverglasung, während bewegliche Glasgegenstände im Wohnraum unter die bereits erwähnte Mobiliarverglasung fallen. Viele Tarife begrenzen die Deckung auf eine bestimmte Fläche pro Einzelscheibe, meist zwischen zwei und fünf Quadratmetern – große Fensterfronten oder Glasschiebetüren sollten Sie daher gesondert prüfen und bei Bedarf gegen Aufpreis höher versichern lassen.
Glasbruchversicherung oder Haushaltsversicherung: Wo ist Glas mitversichert?
Eine eigenständige Glasbruchversicherung gibt es in Österreich kaum als alleinstehendes Produkt – stattdessen ist Glasbruch nahezu immer ein Baustein innerhalb einer bestehenden Polizze. In Deutschland wird die vergleichbare Deckung häufig als Teil der Hausratversicherung angeboten, in Österreich ist der gebräuchliche Begriff Haushaltsversicherung.
Für die Zuordnung gilt eine einfache Faustregel: Schäden an beweglichem Glas im Wohnbereich – etwa Glastische oder Vitrinen – deckt die Haushaltsversicherung. Schäden an fest eingebauten Fensterscheiben, Glastüren oder Wintergärten fallen unter die Eigenheim- beziehungsweise Gebäudeversicherung. Wer zur Miete wohnt, benötigt für die eigenen Möbel und Einrichtungsgegenstände dennoch eine Haushaltsversicherung mit Glasbaustein, während die Gebäudeverglasung Sache der Vermieterin oder des Vermieters bleibt. Eigentümerinnen und Eigentümer eines Einfamilienhauses sollten deshalb prüfen, ob beide Polizzen – Haushalt und Eigenheim – tatsächlich eine Glasbruchdeckung enthalten, denn ohne diesen Baustein bleiben sie auf den Kosten sitzen.
Was ist bei der Glasbruchversicherung ausgeschlossen?
Nicht jedes zerbrochene Glasstück ist automatisch mitversichert. Die folgende Übersicht zeigt, wo die Grenzen des Schutzes typischerweise liegen.
| Meist versichert | Meist ausgeschlossen |
|---|---|
| Fensterscheiben, Glastüren, Balkonverglasung | Trinkgläser, Geschirr, Vasen und andere Gebrauchsgegenstände |
| Spiegel, Glastische, Vitrinenscheiben | Bildschirme, Displays und andere elektronische Bauteile |
| Duschwände aus Sicherheitsglas | Brillengläser und optische Linsen |
| Cerankochfelder (oft optional) | Sonnenkollektoren und Photovoltaikanlagen |
| Aquarien und Terrarien (je nach Tarif) | Vorsätzlich herbeigeführte Schäden |
| Glasdächer, Lichtkuppeln, Wintergärten (oft optional) | Bereits vorhandene Sprünge, Kratzer oder Abnutzung |
| Notverglasung, Reinigungs- und Entsorgungskosten | Flächen oberhalb der vereinbarten Quadratmeter-Grenze pro Scheibe |
Wichtig ist außerdem die vorvertragliche Anzeigepflicht: Wer beim Abschluss einer Polizze erhebliche Gefahrenumstände verschweigt, riskiert nach § 16 Versicherungsvertragsgesetz den Rücktritt der Versicherung vom Vertrag. Praktisch bedeutet das: Bereits bestehende Risse an einer Scheibe gehören bei Vertragsabschluss angegeben.
Zahlt die Versicherung, wenn Dritte die Scheibe zerstören?
Ja, in der Regel zahlt die eigene Haushalts- oder Eigenheimversicherung auch dann, wenn eine andere Person den Schaden verursacht hat – etwa ein Ball von spielenden Kindern aus der Nachbarschaft. Die Glasbruchdeckung greift unabhängig von der Ursache, solange kein Vorsatz vorliegt, weshalb die Klärung der Schuldfrage im Alltag meist entfällt. Hat die verursachende Person eine eigene Privathaftpflichtversicherung, kann diese den Schaden alternativ übernehmen; Geschädigte müssen sich dann jedoch auf eine Schadensregulierung über eine fremde Polizze einlassen, was oft länger dauert. In der Praxis ist der Weg über die eigene Glasbruchdeckung deshalb häufig der schnellere.
Eine Ausnahme gilt, wenn Kinder aus dem eigenen Haushalt den Schaden verursachen: Hier zahlt ohnehin die eigene Haushaltsversicherung, eine gesonderte Haftpflichtregulierung ist dann nicht erforderlich.
Wann lohnt sich eine Glasbruchversicherung?
Eine Glasbruchdeckung lohnt sich vor allem dort, wo große oder besonders teure Glasflächen vorhanden sind: große Fensterfronten, Wintergärten, Glasschiebetüren oder hochwertige Duschanlagen kosten im Schadensfall schnell mehrere Hundert bis über tausend Euro an Ersatz. Wer in einer Altbauwohnung mit kleinen Fenstern ohne aufwendige Verglasung lebt, hat ein geringeres Risiko und kann abwägen, ob sich der jährliche Aufpreis lohnt.
Praxistipp: Prüfen Sie vor der Kündigung eines bestehenden Glasbausteins immer die konkrete Flächenbegrenzung Ihrer Polizze. Eine niedrige Quadratmeter-Grenze bei gleichzeitig großen Fensterflächen bedeutet im Ernstfall nur eine Teilerstattung – dann lohnt sich oft eher eine Anpassung der Deckungssumme als eine Kündigung.
Folgende Übersicht hilft bei der ersten Einschätzung, welche Polizze im jeweiligen Schadensfall greift:
| Schadensszenario | Zuständige Versicherung |
|---|---|
| Fenster durch Sturm oder Hagel beschädigt | Haushalts- bzw. Eigenheimversicherung (Glasbaustein) |
| Glastisch fällt im Wohnzimmer um | Haushaltsversicherung (Mobiliarverglasung) |
| Nachbarskind zerstört mit einem Ball die Fensterscheibe | Eigene Haushalts-/Eigenheimversicherung oder Haftpflicht der verursachenden Person |
| Aquarium läuft nach Glasbruch aus | Haushaltsversicherung, sofern Aquarien im Tarif eingeschlossen sind |
| Smartphone-Display zerbricht | Separate Elektronik- oder Handyversicherung, nicht die Glasbruchversicherung |
| Brillenglas zerkratzt oder zerbricht | Optikerbezogene Zusatzversicherung, nicht die Haushaltsversicherung |
Sonderfälle: Handy, Brille und Aquarium – was gilt?
Bei Suchanfragen rund um die Glasbruchversicherung tauchen immer wieder Handys und Brillen auf – hier lohnt sich eine klare Abgrenzung. Eine gewöhnliche Glasbruchdeckung bezieht sich ausschließlich auf Glas im Wohnbereich; Smartphone-Displays und Brillengläser zählen rechtlich nicht dazu und benötigen eigene Produkte, etwa eine Elektronik- oder Geräteversicherung beziehungsweise ein Zusatzpaket beim Optiker. Aquarien und Terrarien hingegen sind bei vielen österreichischen Anbietern durchaus Teil der Haushaltsversicherung, allerdings nicht überall automatisch inkludiert – ein Blick in die Polizzenbedingungen schafft hier Klarheit, bevor ein teures Becken angeschafft wird.
Was kostet eine Glasbruchversicherung?
Eine eigenständige Haushaltsversicherung kostet in Österreich je nach Wohnfläche und gewähltem Deckungsumfang derzeit rund 100 bis 400 Euro pro Jahr (Stand 07/2026). Der Baustein Glasbruch wird darin selten separat ausgewiesen; als Richtwert kalkulieren die meisten heimischen Anbieter für die zusätzliche Glasbruchdeckung einen niedrigen bis mittleren zweistelligen Euro-Betrag pro Jahr obendrauf, abhängig von der versicherten Fläche und davon, ob Sonderposten wie Cerankochfelder oder Aquarien mit eingeschlossen werden sollen (Stand 07/2026). Ein höherer Selbstbehalt, häufig ab rund 100 Euro pro Schadensfall, kann die Jahresprämie spürbar senken.
Belastbare, öffentlich einsehbare Einzelpreise für den Glasbaustein allein veröffentlichen die wenigsten Versicherer; ein Vergleich mehrerer Angebote vor Vertragsabschluss lohnt sich daher, um die tatsächlichen Kosten für die eigene Wohnsituation einzuschätzen.

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So gehen Sie im Schadensfall vor
Nach § 33 Versicherungsvertragsgesetz müssen Sie einen Versicherungsfall unverzüglich melden – ein Zuwarten kann den Leistungsanspruch gefährden. In der Praxis empfiehlt sich folgende Reihenfolge:
- Gefahrenstelle sichern: Scherben beseitigen, gesplitterte Kanten abdecken, bei Bedarf eine Notverglasung beauftragen.
- Schaden dokumentieren: Fotos der zerbrochenen Fläche und der Schadensumstände machen, bevor aufgeräumt wird.
- Versicherung informieren: Schaden zeitnah bei der zuständigen Gesellschaft melden und Schadensnummer notieren.
- Fachbetrieb beauftragen: Ein Glaser-Betrieb ersetzt die Scheibe fachgerecht nach den geltenden technischen Regeln, etwa dem ÖNORM B 3716 für die Bemessung von Glas im Bauwesen.

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Die Frage, wer als Gebäudeeigentümerin oder -eigentümer für die Sicherheit einer beschädigten Glasfläche gegenüber Dritten haftet, betrifft die Verkehrssicherungspflicht und damit einen eigenen Rechtsbereich, der über die reine Versicherungsleistung hinausgeht. Zusätzliche Absicherung bietet in bestimmten Fällen eine Rechtsschutzversicherung, falls es um strittige Ansprüche gegenüber Dritten geht; Auskunft über die konkrete Vertragsauslegung erteilt im Zweifel die zuständige Versicherungsgesellschaft oder ein unabhängiger Versicherungsmakler.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Die Glasbruchversicherung übernimmt Reparatur- oder Ersatzkosten für Glasflächen, die durch ein unvorhergesehenes Ereignis zerbrechen – etwa Fensterscheiben, Glastüren, Spiegel, Glastische, Duschwände sowie je nach Tarif Cerankochfelder und Aquarien. Mitversichert sind meist auch Notverglasung, Reinigung und Entsorgung der Scherben. Die Deckung gilt unabhängig von der Schadensursache, solange kein Vorsatz vorliegt.
Besonders sinnvoll ist der Baustein bei großen oder hochwertigen Glasflächen wie Fensterfronten, Wintergärten oder Glasschiebetüren, da ein Ersatz hier schnell mehrere Hundert Euro kosten kann. Bei kleinen, einfachen Fenstern ohne aufwendige Sonderverglasung fällt die Kosten-Nutzen-Abwägung oft knapper aus.
Für bewegliche Glasgegenstände im Wohnbereich ist die Haushaltsversicherung zuständig, für fest verbaute Fensterscheiben und Gebäudeverglasung die Eigenheim- beziehungsweise Gebäudeversicherung. Eine eigenständige Glasbruchversicherung als separates Produkt ist in Österreich unüblich; die Deckung läuft fast immer als Zusatzbaustein mit.
Eine Haushaltsversicherung insgesamt kostet je nach Wohnfläche und Deckungsumfang rund 100 bis 400 Euro pro Jahr (Stand 07/2026). Der Glasbruch-Zusatzbaustein schlägt darin üblicherweise mit einem niedrigen bis mittleren zweistelligen Euro-Betrag pro Jahr zu Buche, ein höherer Selbstbehalt kann die Prämie senken.
Ausgenommen sind vorsätzlich herbeigeführte Schäden, bereits bestehende Risse oder Abnutzung, Gebrauchsgegenstände wie Trinkgläser und Geschirr, elektronische Displays, Brillengläser sowie Sonnenkollektoren und Photovoltaikanlagen. Auch Flächen, die die vereinbarte Quadratmeter-Grenze pro Scheibe überschreiten, fallen häufig aus der Deckung.
Ja, die eigene Haushalts- oder Eigenheimversicherung zahlt in der Regel unabhängig davon, wer den Schaden verursacht hat, solange keine Absicht vorlag. Alternativ kann die Privathaftpflichtversicherung der verursachenden Person einspringen, was die Regulierung jedoch oft verlängert.
Fazit: Den individuellen Bedarf für Ihr Objekt prüfen
Ob sich eine separate Glasversicherung lohnt, hängt von der Anzahl Ihrer Glasflächen und dem Vorhandensein teurer Sonderverglasungen ab. Für Besitzer von Wintergärten oder hochwertigen Glasmöbeln ist der Zusatzschutz fast immer empfehlenswert. Als Branchenverzeichnis vermitteln wir Ihnen erfahrene Fachbetriebe, die im Schadensfall nicht nur die Reparatur übernehmen, sondern Sie auch kompetent bei der Abwicklung mit Ihrer Versicherung unterstützen.